EuGH
Art. 3 Abs. 1 sowie die Art. 4 und 5 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass für die Beurteilung der Transparenz und der etwaigen Missbräuchlichkeit einer Klausel eines Hypothekendarlehensvertrags mit variablem Zinssatz, die als Referenzindex für die regelmäßige Anpassung des für dieses Darlehen geltenden Zinssatzes einen durch ein amtlich veröffentlichtes Rundschreiben festgelegten Index angibt, …
EuGH, WRPL 2023, Heft 09, Online, - (Urteil vom 13.07.2023, C-265/22)