Voraussetzung für die Anrechnung eines Biokraftstoffs auf die Erfüllung der Quotenverpflichtung ist zunächst, dass er ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung erzeugt worden ist.
FG Berlin-Brandenburg, ZNER 2023, 308-314 (Urteil vom 15.03.2023, 1 K 1168/20)