Die zum Zweck der Stromerzeugung erfolgende zentrale Steuerung von Anlagen nach § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV ist als gegeben anzusehen, wenn die Möglichkeit einer Fernsteuerung besteht, ohne dass es noch darauf ankommt, dass eine Fernsteuerung tatsächlich stattfindet.
FG Düsseldorf, ZNER 2024, 130-135 (Urteil vom 21.02.2024, 4 K 1324/22 VS)