Oberbeck
Ein Fotograf, der lediglich Bilder zu einem Zeitschriftenartikel beiträgt und keinen Einfluss auf den Inhalt des Artikels und die Art und Weise der Bildverwendung hat, haftet nicht für rechtswidrige Inhalte. Die Kläger forderten eine gerichtliche Unterlassung und sahen den Fotografen für die durch den Inhalt des Artikels herbeigeführte Rechtsverletzung als mitverantwortlich an. …
Oberbeck, DSB 2018, 164 (Urteil vom 13.03.2018, 7 U 57/13)