Die angegriffene Werbeaussage “Beste H. Top Smartphones im besten Netz” stellt keine Werbung mit einem Testergebnis, sondern eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar. (Leitsatz der Redaktion)
Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2021, 353-356 (Urteil vom 17.12.2020, 15 U 129/19)