LAG Hamburg
Das Merkmal „junges Team“ in einer Stellenausschreibung stellt auch dann, wenn es unter der Überschrift „Wir bieten Ihnen“ erfolgt, einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot der §§ 7 und 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar und kann demgemäß einen Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung begründen.
LAG Hamburg, DSB 2011, 18-19 (Urteil vom 23.06.2010, 5 Sa 14/10)