Oberbeck
Arbeitnehmer, die Personalgespräche heimlich mit dem Smartphone aufnehmen, können fristlos gekündigt werden. Das Hessische LAG hatte über die Kündigung eines Arbeitsvertrages zu entscheiden. In dem Fall hatte der Arbeitnehmer ein Gespräch mit Vorgesetzten und dem Betriebsrat heimlich aufgezeichnet. Ihm war vorgeworfen worden, Kollegen beleidigt und bedroht zu haben. Als der Arbeitgeber von der heimlichen Aufnahme erfuhr, …
Oberbeck, DSB 2018, 42 (Urteil vom 23.08.2017, 6 Sa 137/17)