Oberbeck
Eine zunächst unentdeckte Fehlfunktion am Aufwertungsautomaten eines Großbetriebes ermöglichte es, die elektronischen Chipkarten ohne entsprechende Geldzahlung aufzuladen (Gesamtschaden 13.700,00 Euro). Mit Zustimmung des Betriebsrats und unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten wurden die elektronisch gespeicherten Buchungsvorgänge nachträglich ausgewertet; die Anonymität der Daten wurde aufgehoben. …
Oberbeck, DSB 2015, 197 (Urteil vom 29.01.2015, 1 Sa 407/14)