Die Bezeichnung „Zentrales Ärzteverzeichnis“ erweckt zusammen mit der Verwendung des Äskulapstabes bei einer Firma, die den Begriff „Verwaltung“ im Firmennamen verwendet, den Eindruck, als stamme das Adresssammelwerk von einer amtlichen Stelle.
LG Berlin, WRP 2014, 1242-1246 (Urteil vom 15.10.2013, 102 O 80/13)