LG Berlin
Das Versenden von Angebotsformularen für Eintragungen in einem Gewerbeverzeichnis, bei denen der Angebotscharakter nicht hinreichend klar und deutlich erkennbar ist, stellt eine Verschleierung im Sinne von § 4 Nr. 3 und § 5 UWG dar. Die nachfolgende Forderungsbeitreibung in Form von Rechnungen und Mahnungen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. …
LG Berlin, WRP 2016, 776-778 (Urteil vom 03.12.2015, 91 O 62/15)