LG Berlin
Der Einstich einer Kanüle unter die Gesichtshaut, um dort Hyaluronsäure zur Verschönerung einzubringen, stellt einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit dar. Für diese Behandlung darf daher nicht mit vergleichenden Abbildungen geworben werden, die die Behandelten vor und nach dem Eingriff zeigen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Berlin, WRPL 2024, Heft 02, Online, - (Urteil vom 15.11.2023, 97 O 8/23)