Die Werbung mit einer höheren UVP als diejenige, die der Hersteller der Ware ausgesprochen hat, ist irreführend. Die Werbung mit einer prozentualen Preisersparnis, die beim Kauf des Produktes tatsächlich nicht erzielt werden kann, ist geeignet, Verbraucher sowohl über den Preis als auch über die Preisersparnis zu täuschen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Bielefeld, WRP 2017, 1153-1154 (Urteil vom 19.07.2016, 12 O 44/16)