Oberbeck
Anders als das LG Würzburg (siehe oben), hat das LG Bochum die grundsätzliche Abmahnbarkeit von Verstößen gegen die DSGVO abgelehnt. In dem Fall stritten zwei Internethändler über fehlende Informationen zum Datenschutz, woraufhin ein Händler seinen Mitbewerber abmahnen ließ. Nachfolgend beantragte der Händler den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Der Antragsteller brachte vor, …
Oberbeck, DSB 2018, 236 (Urteil vom 07.08.2018, I-12 O 85/18)