Ein Verstoß gegen Art. 13 DSGVO kann nicht von Mitbewerbern verfolgt werden, da die DSGVO in den Art. 77 bis 84 eine die (wettbewerbsrechtlichen) Ansprüche von Mitbewerbern ausschließende und abschließende Regelung enthält. (Leitsatz der Redaktion)
LG Bochum, WRP 2018, 1535-1536 (Sonstiges vom 07.08.2018, I-12 O 85/18)