LG Braunschweig
Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin den in das Netz der Beklagten eingespeisten, vom Blockheizkraftwerk der Klägerin … erzeugten Strom mit 15 Cent je Kilowattstunde zusätzlich Mehrwertsteuer zu vergüten, soweit die Klägerin der Beklagten einen Dritten nachweist, der bereit ist, diesen von ihr eingespeisten KWK-Strom zu diesem Preis abzunehmen.
LG Braunschweig, ZNER 2014, 491-492 (Urteil vom 02.04.2014, 9 O 1237/13 (85))