LG Bremen
Es liegt eine Mogelpackung vor, wenn bei einer Frischkäsepackung knapp 50% der Verpackung Luftraum ist. Gehen die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund der äußeren Gestaltung einer Verpackung von einer größeren Füllmenge aus, als tatsächlich in ihr enthalten ist, kann auch eine eher unauffällig angebrachte Gewichtsangabe den Eindruck der höheren Füllmenge nicht beseitigen. …
LG Bremen, WRP 2016, 778-780 (Urteil vom 25.02.2016, 9 O 408/15)