LG Cottbus
Ein elektrisch verstellbarer Sessel ist eine Maschine (im Sinne der Maschinen-VO). Er darf nicht ohne dauerhafte CE-Kennzeichnung, Herstellerangabe und EG-Konformitätserklärung in den Verkehr gebracht bzw. auf dem Markt bereitgestellt werden. Dabei genügt es nicht, dass das mitgelieferte Netzteil eine CE-Kennzeichnung aufweist; die CE-Kennzeichnung muss auf dem Sessel selbst angebracht sein. …
LG Cottbus, WRP 2022, 1440-1444 (Urteil vom 15.06.2022, 11 O 5/20)