Es ist irreführend im Rahmen von Werbeanzeigen eines Preisvergleichsportals eine Zahl von in bestimmten Orten buchbaren Hotels anzugeben, wenn auf der Plattform die genannte Zahl von Hotels tatsächlich nicht zur Auswahl für eine spätere Buchung zur Verfügung steht. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Düsseldorf, WRP 2015, 1159-1160 (Urteil vom 06.05.2015, 12 O 337/14)