Wird eine Person im Impressum einer Zeitschrift ohne ihre Zustimmung unter der Rubrik “Mitarbeiter” geführt, kann sich hieraus eine Zuordnungsverwirrung ergeben und darin eine Verletzung des Namensrechts des Betroffenen liegen. In einem solchen Fall liegt auch keine bloße Namensnennung vor.
LG Düsseldorf, WRPL 2013, Heft 07, Online, - (Urteil vom 10.04.2013, 2a O 235/12)