Die Bewerbung einer Komplettbrille mit dem Hinweis „1 Glas geschenkt“ ist unzulässig, wenn der Verkäufer lediglich einen Rabatt von 50% auf den Gesamtpreis der Brille einräumt, nicht aber tatsächlich eine kostenfreie Ware oder Leistung zur Verfügung stellt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Dortmund, WRP 2014, 1360-1362 (Urteil vom 26.08.2014, 25 O 104/14)