Es ist irreführend, wenn in einer Werbeaussendung im Blickfang für Online-Bestellungen geworben wird, obwohl ein Teil der beworbenen Produkte nur in den stationären Verkaufsstellen des Unternehmens erworben werden kann.
LG Essen, WRPL 2017, Heft 06, Online, - (Urteil vom 24.02.2017, 45 O 79/16)