LG Gera
Die Behauptung, die Ausbildungskosten für einen Führerschein könnten durch das Üben auf einem Fahrsimulator reduziert werden, ist irreführend, weil die Kostenreduktion zum einen nicht belegbar ist und zum anderen von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers abhängt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Gera, WRP 2017, 882-883 (Urteil vom 20.02.2017, 11 HK O 57/16)