Die Werbung unter Angabe von ortsnetzbezogenen Telefonnummern und in den Werbemaßnahmen entweder waagerecht oder senkrecht angeordneten Hinweisen im Kleindruck auf eine kostenlose Weiterschaltung zu einem Unternehmenssitz an anderem Ort stellt eine Irreführung über geschäftliche Verhältnisse dar.
LG Gießen, WRP 2015, 1268-1272 (Urteil vom 14.07.2015, 6 O 54/14)