Im Fall der unzulässigen Zusendung von Werbe-E-Mails lässt eine vorgerichtliche, auf E-Mail-Adressen unter einer bestimmten Domain beschränkte Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr für den Unterlassungsanspruch nicht entfallen. (Leitsatz der Redaktion)
LG Hagen, WRP 2013, 1257-1258 (Urteil vom 10.05.2013, 1 S 38/13)