LG Hamburg
Erlangt ein Arzt positiv davon Kenntnis, dass er in einer Online Plattform mit einem von ihm nicht erworbenen Doktor-Titel geführt wird, ist er nach den Grundsätzen der unternehmerischen Sorgfalt verpflichtet, auf eine Löschung dieser falschen Einträge hinzuwirken, auch wenn er sie nicht veranlasst hat. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Hamburg, WRP 2016, 1438 (Urteil vom 26.07.2016, 312 O 574/15)