Eine gewillkürte Prozessstandschaft erfordert zur Zulässigkeit ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann.
LG Hamburg, WRPL 2012, Heft 09, Online, - (Urteil vom 24.05.2012, 327 O 822/10)