LG Köln
Die Beklagte erbringt im Zusammenhang mit dem entgeltlichen Anbieten eines EDV-gestützten Generators zur Erstellung von Rechtsdokumenten eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Aussagen wie “Günstiger und schneller als der Anwalt” und “Rechtsdokumente in Anwaltsqualität” stellen daher eine irreführende Werbung dar. …
LG Köln, K&R 2019, 812-815 (Urteil vom 08.10.2019, 33 O 35/19)