Es bestehen grundsätzlich keine zivilrechtlichen Zahlungsansprüche eines Spielers gegenüber einem Online-Zahlungsdienstleister auf Erstattung von Verlusten nach Zahlungsabwicklung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen.
LG Köln, ZfWG 2021, 225-227 (Urteil vom 17.12.2020, 22 O 482/19)