LG Köln
Eine unter der Bedingung des gleichzeitigen Vorgehens gegen die Werbung von Mitbewerbern abgegebene Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr nicht. Es ist irreführend, bei dem billigsten angebotenen Hörgerät das Merkmal der Unterhaltung in Gruppen wegzulassen, wenn dadurch der falsche Eindruck entsteht, eine solche Gruppenunterhaltung sei mit dem „Kassengerät“ nicht möglich. …
LG Köln, WRP 2015, 394-396 (Urteil vom 13.11.2014, 31 O 265/14)