LG Karlsruhe
Werbliche Hinweise wie „Bio“, „ökologisch“ oder „hautfreundlich“ auf Desinfektionsmitteln sind irreführend, weil sie einen Gesundheitsbezug und einen Umweltbezug ausdrücken, den diese Produkte nicht haben und mit Blick auf ihren Zweck, Mikroorganismen abzutöten, auch nicht haben können. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Karlsruhe, WRP 2021, 832 (Urteil vom 25.03.2021, 14 O 61/20 KfH)