Vahle
Das Landgericht hat folgende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnessclubs für unwirksam erklärt: „In den F. Clubs werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit und solange dies zur Sicherheit der Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten notwendig ist. (…).. …
Vahle, DSB 2014, 114 (Urteil vom 19.12.2013, 3 O 205/13)