LG Koblenz
Die Werbung als Sachverständiger und Gutachter unter Hinweis auf eine Anerkennung oder Vereidigung sowie Prüfung durch einen Verband oder eine Körperschaft ist nur zulässig, wenn eine solche (noch) existent ist und auf die anerkennende oder vereidigende Stelle/Einrichtung hingewiesen wird. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Koblenz, WRPL 2017, Heft 01, Online, - (Urteil vom 25.10.2016, 2 HKO 12/16)