Die Zusendung eines Begrüßungsschreibens, in dem eine Krankenkasse die Mitgliedschaft bestätigt, obwohl eine solche tatsächlich nicht bei ihr begründet wurde, stellt eine unzulässige „belästigende Werbung“ dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Konstanz, WRP 2016, 1568-1570 (Urteil vom 21.07.2016, 9 O 6/16 KfH)