LG München I
Entsprechend der Grundsätze für die Aussetzung in Patentverletzungsverfahrens kommt auch eine Aussetzung gem. § 19 S. 1 GebrMG wegen eines anhängigen Löschungsverfahrens in der Regel nur in Betracht, wenn das Klagegebrauchsmuster mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtsbeständig ist. Dies kommt im Wesentlichen bei neuheitsschädlicher Vorwegnahme in Betracht oder wenn die Erfindungshöhe angesichts des vorliegenden Stands der Technik so fragwürdig geworden ist, …
LG München I, WRPL 2012, Heft 06, Online, - (Urteil vom 19.05.2011, 7 O 6033/10)