Die Werbung eines Beherbergungsbetriebes im Rahmen eines Internet-Portals mit einer Sterne-Kennzeichnung ist unzulässig, sofern dem keine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Münster, WRPL 2018, Heft 3, Online, - (Urteil vom 15.12.2017, 022 O 56/17)