LG Nürnberg-Fürth
Bei der Werbung eines Hotelbuchungsportals mit Sternen neben der Geschäftsbezeichnung eines Hotels erwartet das Publikum, dass diese Sterne auf einer offiziellen Klassifizierung einer neutralen Klassifizierungsstelle beruhen und nicht auf einer Selbsteinschätzung des Hotels und/oder auf Kundenerfahrungen. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Nürnberg-Fürth, WRP 2015, 1542-1544 (Urteil vom 21.08.2015, 4 HK O 6806/14)