LG Nürnberg-Fürth
In einem Möbelhaus werden auch dann Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten, wenn Stammkunden, die bereits einen größeren Einkauf von qualitativ hochwertiger Ware getätigt haben, eingeladen sind. Ein getätigter Umsatz stellt kein gemeinsames, die Eingeladenen zu einer geschlossenen Gruppe verbindendes Kriterium dar, das eine Abweichung vom Verbot des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen rechtfertigt. …
LG Nürnberg-Fürth, WRP 2012, 1469-1471 (Urteil vom 25.06.2012, 1 HK O 1231/12)