Das Angebot eines Partnergutscheins, bei dessen Vorlage zwei Personen eine professionelle Zahnreinigung für zusammen 69,90 Euro erhalten, stellt einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte dar.
LG Oldenburg, WRPL 2014, Heft 05, Online, - (Urteil vom 08.01.2014, 5 O 1233/13)