LG Potsdam
Die Beklagte beschreibt in ihren Tarifbedingungen, ihre Leistung für “Mobiles Internet” mit “Pro MB für mobiles Surfen in Deutschland 0,00 €; Datenvolumen pro Monat – unbegrenzt”. Erst im Anschluss hieran folgt die Einschränkung, dass die Geschwindigkeit nach Verbrauch von 500 MB gedrosselt wird. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Dass den Verkehrskreisen bekannt ist, …
LG Potsdam, K&R 2016, 207-210 (Urteil vom 14.01.2016, 2 O 148/14)