LG Rostock
Es ist zulässig, dass ein Wettbewerbsverband Unterlassungserklärungen an seine Mitglieder weitergibt, weil dies letztlich der Sicherung des lauteren Wettbewerbs dient. Die Weitergabe ist notwendig, damit auch die Mitglieder die Einhaltung der Unterlassungsverpflichtung überwachen können. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Rostock, WRP 2019, 1087-1089 (Urteil vom 07.05.2019, 6 HK O 7/19)