Werden Nähmaschinen und Bügelpressen von Markenherstellern mit einem Hinweis auf deren sofortige Lieferbarkeit in der Absicht, dem Kunden nach Aufgabe der Bestellung im Internet dazu zu bewegen, statt dessen ein anderes, in der Regel teureres Model zu kaufen, ist dies unzulässig.
LG Wuppertal, WRP 2014, 756-758 (Sonstiges vom 24.02.2014, 12 O 43/13)