Der Werkschutz schützt die geistigen Interessen des Urhebers an einer unberechtigten Änderung des Werkes (hier: eines zum Titelblatt gemachten Fotos). Der Urheber soll davor geschützt werden, dass sein Werk in einer anderen Form dargeboten wird, als es seinen Vorstellungen entspricht.
OGH Österreich, K&R 2020, 96-100 (Urteil vom 25.04.2019, 4 Ob 250/18)