OLG Düsseldorf
Der Senat schließt sich der Ansicht an, dass eine Partei, die eine Beschlussverfügung erlangt hat, in der eine Schutzschrift des Gegners erwähnt, ein Bevollmächtigter für den Gegner aber im Rubrum nicht aufgeführt ist, nicht verpflichtet ist, nachzuforschen, ob die Schutzschrift von einem Anwalt stammt, der sich in dieser ausdrücklich auch als Prozessbevollmächtigter bezeichnet hat (vgl. …
OLG Düsseldorf, WRP 2019, 1231 (Urteil vom 11.04.2019, I-20 U 121/18)