OLG Düsseldorf
Entgegen der Auffassung des Bundeskartellamts lässt die von ihm beanstandete Datenverarbeitung durch Facebook keinen relevanten Wettbewerbsschaden und auch keine wettbewerbliche Fehlentwicklung besorgen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf einen Ausbeutungsmissbrauch zum Nachteil der an dem sozialen Netzwerk von Facebook teilnehmenden Verbraucher als auch hinsichtlich eines aktuelle oder potentielle Wettbewerber von Facebook beeinträchtigenden Behinderungsmissbrauchs. …
OLG Düsseldorf, K&R 2019, 661-666 (Beschluss vom 26.08.2019, VI-Kart 1/19 (V))