OLG Köln
Für eine unangemessene Rufausnutzung genügt es nicht, dass der Anspruchsgegner das gestalterische Grundkonzept, auf der Verpackung von Pandabären nachempfundenen Süßwaren das Motiv eines Pandas anzubringen sowie dessen Lebensumstände durch Hinweise auf seine chinesische Herkunft und die Abbildung von Bambus als dessen Hauptnahrung zu illustrieren, übernommen, aber in der konkreten Ausgestaltung abweichend umgesetzt hat.…
OLG Köln, WRP 2013, 1500-1504 (Urteil vom 26.07.2013, 6 U 28/13)