OLG Köln
Ein Spieler, der über einen deutschprachigen Internetauftritt eines ausländischen Online-Glücksspielanbieters im Zeitraum von 2018 bis 2019 an Online-Sportwetten teilgenommen hat, kann nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB Rückzahlung der Einsätze beanspruchen, die er für die in Rede stehenden Online-Sportwetten an den Online-Glücksspielanbieter gezahlt hat. Diese Einsätze sind ohne Rechtsgrund geleistet worden, …
OLG Köln, ZfWG 2024, 95-100 (Urteil vom 17.11.2023, 19 U 123/22)