OLG Karlsruhe
Ein Steuerberater darf sich gegenüber der Behauptung des Unterlassens der gebotenen Aufklärung nicht damit begnügen, eine Pflichtverletzung zu bestreiten oder ganz allgemein zu behaupten, er habe den Mandanten ausreichend unterrichtet. Vielmehr muss er den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere konkrete Angaben dazu machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat (Anschluss OLG Düsseldorf, …
OLG Karlsruhe, StB 2023, 186-198 (Urteil vom 30.03.2022, 3 U 11/20)