Einem Parfümerie-Gutschein über 5,00 €, den Zahnärzte bei Bestellung von Medizinprodukten erhalten, fehlt jeder funktionale Bezug zur Berufstätigkeit von Zahnärzten. Die Werbung mit dem Versprechen des Gutscheines ist daher unzulässig. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
OLG Karlsruhe, WRPL 2016, Heft 10, Online, - (Urteil vom 17.06.2016, 4 U 215/15)