OLG Nürnberg
Bei dem behaupteten Verstoß der weiterhin bestehenden Auffindbarkeit der streitgegenständlichen Kartenausschnitte über Eingabe der genauen URL fehlt es an der Öffentlichkeit der Zugänglichmachung. Eine Zuwiderhandlung kann auch nicht darin gesehen werden, dass die Kartenausschnitte auch nach Abschluss des Unterwerfungsvertrags über ein Internetarchiv abrufbar gewesen seien. …
OLG Nürnberg, K&R 2024, 352-356 (Beschluss vom 19.02.2024, 3 U 2291/23)