OLG Oldenburg
Das Ergebnis einer Energieeinsparprognose im Rahmen der Vertragsanbahnung kann eine vereinbarte Beschaffenheit eines zu installierenden Klein-BHKW darstellen. Tritt keine oder nicht die versprochene Einsparung ein, ist der Erwerber zum Rücktritt von Vertrag nach §§ 434 I, 437 Nr. 2, 440, 323, 346 ff. BGB berechtigt.
OLG Oldenburg, ZNER 2016, 59-61 (Urteil vom 06.01.2016, 3 U 77/13)